Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter – Achtung Steuerfalle

Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter erhalten die Freundschaft und motivieren. Ganz ohne Finanzamt geht es hier aber auch nicht, weil das Finanzamt das Thema Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sehr kritisch sich anschauen wird. Wenn ein Unternehmen hier einen Fehler macht, dann erwächst daraus schnell eine böse Steuerfalle. Es wird aus diesem Grund unterschieden: Geschenke an Mitarbeiter außerhalb der Weihnachtsfeier und Geschenke während der Weihnachtsfeier. Während dabei Geschenke an Mitarbeiter außerhalb der Weihnachtsfeier als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, sind diese beim Mitarbeiter unabhängig vom Betrag steuerpflichtig, das die 40–Euro-Freigrenze für Aufmerksamkeiten, die man Mitarbeitern zukommen lassen kann, nur für einen „persönlichen“ Anlass in Betracht kommt, und Weihnachten ist kein persönlicher Anlass. Geschenke, die während der Weihnachtsfeier überreicht werden, sind nur dann steuerfrei im Rahmen der 40 Euro Freigrenze, wenn es sich hier um eine Feier handelte, die für alle Mitarbeiter zugänglich war. Hier gilt im Übrigen die 110-Euro-Freigrenze für die Kosten der Weihnachtsfeier pro Mitarbeiter, die angerechnet werden können. In diesem Fall ist auch ein Weihnachtsgeschenk im Wert von maximal 40 Euro beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe abzugsfähig und für den Mitarbeiter steuerfrei. Handelt es sich um ein wertvolles Geschenk von über 40 Euro, dann ist dieses steuerpflichtig, wobei die hier anzuwendende Pauschalsteuer von 25 Prozent dazu führt, dass das Geschenk sozialabgabenfrei ist. Vorsicht: Das Finanzamt sieht auch genau hin, was verschenkt wird an die Mitarbeiter. Wertgutscheine und Bargeld sind tabu, auch Krügerrand-Goldmünzen zu verschenken funktioniert seit einiger Zeit nicht mehr. In ihnen sieht das Finanzamt nämlich Geld und keine Sachen, da die Münzen leicht in Geld zurückgetauscht werden können.